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Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61

8. Dezember 2021

Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61

Drucksache: 21-4427.1 |
Datum: 8. Dez. 2021 |
Typ:
Beschlussvorlage
|
Urheber:
CDU-Fraktion

Hier können Sie die Drucksache einsehen:
  • Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 Teil 2

Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Sachverhalt:

 Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 8.12.2021 gegen die Stimmen der SPD-Fraktion mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zum Ursprungsan- trag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-4427
(Anmerkung der Geschäftsstelle: Die Zustimmung der Grünen-Fraktion zu dem Antrag erfolgte nach Auskunft der Fraktion irrtümlich. Beabsichtigt war eine Ablehnung)

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Welche zukünftige Nutzung wird auf dem ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 entstehen?
Der Betrieb der ehemaligen Druckerei wurde 2011 eingestellt.
Nach einem Bauantrag 2019 erfolgte der Abriss der Gebäude.

Das Grundstück in der Gemarkung Meiendorf besteht aus mehreren Flurstücken und hat eine Größe von insgesamt 51 236 m2. Es befindet sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde seit dem 3. Mai 2018 in Privatbesitz. Am 12.November 2012 ging das Grundstück aufgrund einer Auflassung in den Besitz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über, aus der das Grundstück in das derzeitige Privateigentum vererbt wurde.

……. (siehe weiter Drucksachenlink……)……



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