Drucksache: 21/16961 |
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Das Jahr 2019 kennzeichnet bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen ein Jahr des Umbruchs. Die neuen Regelinstrumente § 16i und § 16e im SGB II müssen umgesetzt werden, gleichzeitig läuft die bisheriger Förderung sukzessive aus. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN fordern in der Drs. 21/16864 den Senat auf, in einer Modellrechnung darzustellen, Mittel in welcher Höhe der Haushalt der Stadt durch die Einrichtung der mindestens 600 §16i-SGB-II-Beschäftigungsverhältnisse und somit den Wegfall des jeweiligen kommunalen Anteils der vorherigen SGB-II-Leistungen einspart. Hintergrund der Forderung der beiden Fraktionen ist die im Text erwähnte Überlegung, diese eingesparten Mittel für die Finanzierung eines Landesarbeitsmarktprogramms zu nutzen, dessen Ziel die Finanzierung von Anleitungs- und Overheadkosten von Beschäftigungsträgern ist. In bisherigen Programmen habe Hamburg bereits größten- teils die Kosten übernommen.