ANFRAGEN UND ANTRÄGE
IN DER HAMBURGISCHEN BĂœRGERSCHAFT
Jedes Mitglied der Hamburgischen BĂ¼rgerschaft kann in öffentlichen Angelegenheiten Fragen in Form einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat stellen, die der Senat binnen acht Tagen schriftlich zu beantworten hat. Mindestens fĂ¼nf Abgeordnete können gemeinsam umfangreichere GroĂŸe Anfragen stellen, zu deren schriftlicher Beantwortung der Senat vier Wochen Zeit hat. Die Anfragen mĂ¼ssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden unverzĂ¼glich dem Senat Ă¼bermittelt und sind von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht.
Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie ein öffentliches Anliegen haben oder mir Ihre Anregungen mitteilen möchten.