ANFRAGEN UND ANTRÄGE
IN DER HAMBURGISCHEN BÜRGERSCHAFT

Jedes Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft kann in öffentlichen Angelegenheiten Fragen in Form einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat stellen, die der Senat binnen acht Tagen schriftlich zu beantworten hat. Mindestens fünf Abgeordnete können gemeinsam umfangreichere Große Anfragen stellen, zu deren schriftlicher Beantwortung der Senat vier Wochen Zeit hat. Die Anfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind von dort schriftlich zu beantworten. Frage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht.

Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie ein öffentliches Anliegen haben oder mir Ihre Anregungen mitteilen möchten.